Gesetzliche Vorsorge
Die gesetzliche Rentenversicherung wird über das Umlageverfahren finanziert. Hier finanzieren Soz.-Vers.-Pflichtige Arbeitnehmer sämtliche Rentenempfänger.
Dieses Verhältnis war in den 50er Jahren sehr „gesund“. Hier kamen auf 43,8 Mio. Arbeitnehmer 6,6 Mio. Rentner. Das entspricht einem Verhältnis von 6,6 Arbeitehmer auf 1 Rentner. Heute sieht das anders aus. Der Bundeskanzler Konrad Adenauer war seinerzeit die treibende Kraft mit dem legendären Zitat: „Kinder bekommen die Leute immer“. Das war, wie man jetzt weiß, ein Irrtum.
![](https://rente.vet/wp-content/uploads/2022/02/cropped-ges.-Vor.-768x768.png)
Betriebliche Vorsorge
Die erste betrieblichliche Altersvorsorge (bAV) geht bereits auf das Jahr 1832 zurück. An der Grundidee hat sich nichts geändert. Sehrwohl aber die Förderng: Steuer-, Sozial-Versicherungs- und Arbeitgeber-Zuschüsse befördern die Anlage in einer betrieblichen Vorsorge zu bemerkenswerten Netto-Renten in Verbindung mit hochwertigen Garantien. Apropos Netto-Rente: Wichtig ist hier der „Netto-Netto-Vergleich“. D.h., man nimmt den Netto-Sparbeitrag des Arbeitnehmers und vergleicht den Anlageerfolg in der bAV mit einer identischen privaten Rentenversicherung. In praktisch allen Konstellationen übertrifft die Netto-Rente in der bAV deutlich die Netto-Rente der privaten Anlage.
![](https://rente.vet/wp-content/uploads/2022/04/NettoNettoVergleich.png)