Gesetzliche Vorsorge

Die gesetzliche Rentenversicherung wird über das Umlageverfahren finanziert. Hier finanzieren Soz.-Vers.-Pflichtige Arbeitnehmer sämtliche Rentenempfänger.

Dieses Verhältnis war in den 50er Jahren sehr „gesund“. Hier kamen auf 43,8 Mio. Arbeitnehmer 6,6 Mio. Rentner. Das entspricht einem Verhältnis von 6,6 Arbeitehmer auf 1 Rentner. Heute sieht das anders aus. Der Bundeskanzler Konrad Adenauer war seinerzeit die treibende Kraft mit dem legendären Zitat: „Kinder bekommen die Leute immer“. Das war, wie man jetzt weiß, ein Irrtum.

Betriebliche Vorsorge

Die erste betrieblichliche Altersvorsorge (bAV) geht bereits auf das Jahr 1832 zurück. An der Grundidee hat sich nichts geändert. Sehrwohl aber die Förderng: Steuer-, Sozial-Versicherungs- und Arbeitgeber-Zuschüsse befördern die Anlage in einer betrieblichen Vorsorge zu bemerkenswerten Netto-Renten in Verbindung mit hochwertigen Garantien. Apropos Netto-Rente: Wichtig ist hier der „Netto-Netto-Vergleich“. D.h., man nimmt den Netto-Sparbeitrag des Arbeitnehmers und vergleicht den Anlageerfolg in der bAV mit einer identischen privaten Rentenversicherung. In praktisch allen Konstellationen übertrifft die Netto-Rente in der bAV deutlich die Netto-Rente der privaten Anlage.